Steuervorteil nutzen
Mit Ihrem Garten können Sie gleich 2 x sparen
Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen - wie z.B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen - sind ausgeweitet worden.
Sie gelten nun auch für die Neuanlage von Gärten. Diese Arbeiten können aktuell mit 20 % von maximal 6.000 Euro (= 1.200 Euro) steuerlich in Ansatz gebracht werden.
Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen - zu denen z.B. die Gartenpflege gehört - mit 20 % von maximal 20.000 Euro (= 4.000 Euro) steuermindernd berücksichtig werden.
Beispielrechnungen finden Sie in unserem Steuerbonus-Flyer.
