
Ein Baum macht aus einem Grundstück einen Garten
Nichts verändert einen Garten so schnell wie ein großer Baum. Er gibt Schatten, Maßstab und das Gefühl, dass der Garten schon immer da war. Genau deshalb lohnt es sich, bei Bäumen nicht an der Größe zu sparen – und den Standort sehr genau zu wählen.
Wie Baumgrößen gemessen werden
Bei Bäumen zählt nicht die Höhe, sondern der Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Das Sortiment unseres Hauptlieferanten reicht von Alleebäumen mit 14–16 cm Stammumfang bis zu Solitären mit rund 140 cm – also von „gut sichtbar“ bis „prägt das ganze Grundstück“.
Als Faustregel: Je größer der Baum bei der Pflanzung, desto höher Preis und Aufwand – und desto länger braucht er, um wieder richtig anzuwachsen. Ein mittelgroßer, gut angewachsener Baum überholt einen zu groß gepflanzten oft nach wenigen Jahren.

Der Standort entscheidet – nicht die Sorte
Bevor wir über Arten reden, klären wir den Platz: Wie breit wird die Krone in 20 Jahren? Wie viel Wurzelraum steht wirklich zur Verfügung, wenn Terrasse, Zufahrt und Leitungen abgezogen sind? Wohin fällt der Schatten mittags und abends? Wie nah liegt das Gebäude?
Die meisten Probleme mit Bäumen in Privatgärten sind Standortprobleme, keine Pflegeprobleme: zu nah am Haus, zu wenig Wurzelraum, falsche Erwartung an die Endgröße. Das lässt sich in der Planung lösen und später kaum noch.

Klimabäume: was in 30 Jahren noch steht
Trockene Sommer und Hitze setzen klassischen Gartenbäumen zu. Baumschulen führen deshalb inzwischen eigene Sortimente unter dem Begriff Klimabäume – Arten und Sorten, die mit Trockenheit, Hitze und verdichteten Böden besser umgehen. Wir wählen bewusst danach aus, damit Ihr Baum nicht in 15 Jahren zum Sorgenkind wird.

Pflanzung und die ersten drei Jahre
Ein Großbaum kommt nicht mit dem Schubkarren. Je nach Größe braucht die Pflanzung Kran oder Bagger, eine ausreichend große Pflanzgrube, verbesserten Boden und eine stabile Verankerung gegen Wind. Entscheidend ist danach das Wässern: In den ersten Standjahren braucht der Baum regelmäßig viel Wasser auf einmal – nicht täglich ein wenig. Auf Wunsch legen wir dafür gleich eine Bewässerung mit.

Drei Vorschriften, die beim Baum greifen
Baumschutzverordnung der Gemeinde. Viele Kommunen schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang: Fällen und starke Rückschnitte sind dann genehmigungspflichtig – auch im eigenen Garten. Was in Ihrer Gemeinde gilt, klären wir in der Planung direkt dort ab. Wichtig ist das nicht nur beim Fällen, sondern schon beim Bauen: Ein geschützter Bestandsbaum bestimmt mit, wo Terrasse und Zufahrt liegen können.
Grenzabstand. Ein Baum, der über 2 m hoch wird, muss in Bayern nach Art. 47 AGBGB mindestens 2 m von der Nachbargrenze stehen. Bei einem Baum ist das oft die kritischere Zahl als bei der Hecke, weil sich die Krone nicht einfach zurückschneiden lässt, ohne ihn zu verunstalten. Wir setzen den Standort deshalb von Anfang an so, dass er auch mit ausgewachsener Krone unstrittig bleibt. Die Details zum Grenzabstand stehen bei Sichtschutz & Hecken.
Brutzeit. Auch für Bäume gilt § 39 Abs. 5 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und starke Eingriffe verboten. Baumarbeiten planen wir deshalb ins Winterhalbjahr.
Woher unsere Bäume kommen
Einen Baum kauft man nicht nach Katalog, sondern nach Habitus – nach Wuchsform, Astaufbau und Charakter des einzelnen Exemplars. Deshalb arbeiten wir mit der Baumschule Lorenz von Ehren: rund 600 Hektar Anbaufläche und ein Sortiment von etwa 2.000 Gattungen, Arten und Sorten in rund 8.000 Formen und Größen – von Alleebäumen mit 14–16 cm Stammumfang bis zu Solitären mit rund 140 cm. Bei größeren Projekten fahren wir auch selbst hin und suchen Ihren Baum aus.
Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist unser Schaugarten in Gilching mit edlen Laub- und Nadelgehölzen.
Dazu passend
Sichtschutz & Hecken – Bäume als Baumwand gegen Einblick von oben · Pflanzen & Bepflanzung · Staudenpflanzung unter dem Baum · Baumpflege durch unser Pflegeteam.
