Landschaftsarchitektur in Oberbayern & München
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Landschaftsarchitektur in Oberbayern & München

Gartenentwurf von einer in der Bayerischen Architektenkammer eingetragenen Landschaftsarchitektin – geplant und gebaut aus einer Hand.

Landschaftsarchitektur

Wenn der Garten vom Fach geplant wird

Sie suchen einen Landschaftsarchitekten in Oberbayern oder im Münchner Süden? Bei Fuchs baut Gärten kommt der Entwurf von einer eingetragenen Landschaftsarchitektin – und wird vom eigenen Team gebaut. Planung und Ausführung liegen also in einer Hand, mit einem Ansprechpartner von der ersten Skizze bis zur Pflege.

Qualifikation

Ihr Garten wird geplant, nicht nur gebaut

Gartengestaltung ist ein Planungsberuf. Bei uns kommt der Entwurf von Planern, die in der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind – im Garten- und Landschaftsbau ist das die Ausnahme.

Balbina Fuchs

Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin, eingetragen in der Bayerischen Architektenkammer. Verantwortet Entwurf und Gestaltung – von der Raumaufteilung über die Pflanzplanung bis zur Materialwahl.

Ludwig Fuchs

Dipl.-Ing. (FH) Architekt, eingetragen in der Bayerischen Architektenkammer. Dadurch denken wir den Übergang vom Haus in den Garten von Anfang an mit.

Ab der Hauswand sind wir zuständig

Terrassenhöhen und Türschwellen, Anschlüsse an Fassade und Abdichtung, Entwässerung, Stützmauern am Gebäude, Zuwegung und Stellplatz: Genau an diesen Schnittstellen entstehen die teuren Überraschungen. Wir sprechen die Sprache Ihres Architekten und Ihrer Bauleitung – Häuser planen und bauen wir nicht, unser Revier ist die Außenanlage. Ist dafür eine Baugenehmigung nötig, reichen wir sie selbst ein.

Was ein Landschaftsarchitekt anders macht

Ein Landschaftsarchitekt plant den Freiraum als Ganzes, bevor der erste Bagger kommt: Raumfolgen und Sichtachsen, Proportionen, Höhenentwicklung, Materialkanon, Bepflanzung im Jahresverlauf. Das Ergebnis ist ein Garten, der auch in zehn Jahren noch stimmig ist – und eine Kostenkalkulation, die auf definierten Elementen beruht statt auf Schätzungen.

Der Titel ist geschützt: Führen darf ihn nur, wer in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Bei uns ist das Balbina Fuchs, Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin.

Landschaftsarchitektur – Entwurf und Planung

Der Übergang vom Haus in den Garten

Die teuersten Fehler entstehen selten in der Gartenmitte, sondern am Gebäude: Terrassenhöhe und Türschwelle passen nicht zusammen, die Abdichtung endet zu tief, das Wasser läuft zum Haus statt vom Haus weg, die Stützmauer steht zu nah an der Kellerwand. Weil Ludwig Fuchs eingetragener Architekt ist, denken wir diese Punkte von Anfang an mit und stimmen sie direkt mit Ihrem Architekten und Ihrer Bauleitung ab. Damit keine Missverständnisse entstehen: Häuser planen und bauen wir nicht. Wir sind für die Außenanlage zuständig – ab der Hauswand nach draußen. Für den Hausbau selbst bleibt Ihr Architekt Ihr Ansprechpartner.

Übergang vom Gebäude in den Garten

Wir dürfen den Bauantrag selbst einreichen

Nicht jedes Gartenvorhaben ist genehmigungsfrei. Ein Gartenhaus über einer bestimmten Größe, ein Carport, eine höhere Stützmauer, eine Terrassenüberdachung, eine Einfriedung – und erst recht ein Badeteich im Außenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet: Dafür braucht es einen Eingabeplan, erstellt und eingereicht von jemandem, der bauvorlageberechtigt ist.

Das dürfen wir. Nach Art. 61 Abs. 2 BayBO ist uneingeschränkt bauvorlageberechtigt, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf – also in der Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist. Ludwig Fuchs ist das. Ein Studienabschluss allein genügt dafür nicht, es braucht die Eintragung – weshalb das im Garten- und Landschaftsbau kaum ein Betrieb anbieten kann, und auch nicht jeder, der Gartendesign oder Gartenplanung anbietet.

Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner statt zwei. Wir klären in der Planung, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, erstellen bei Bedarf den Eingabeplan, reichen ihn ein und begleiten das Verfahren – Sie müssen dafür keinen zusätzlichen Architekten beauftragen.

Eingabeplan und Baugenehmigung für Gartenvorhaben

Zusammenarbeit mit Architekten und Bauherren

Bei Neubauten kommen wir gern früh dazu – idealerweise, wenn Grundrisse und Höhen noch beweglich sind. Dann lassen sich Zuwegung, Stellplatz, Entwässerung und die Lage der Terrasse ohne Mehrkosten richtig setzen. Auch bei Bestandsgärten mit Umbau, Anbau oder Nachbarbebauung planen wir die Anpassung des Gartens mit.

Zusammenarbeit mit Architekten

Landschaftsarchitektur in München und im Oberland

Von Lenggries aus planen und bauen wir im Umkreis von rund 60 km – im Münchner Süden (u. a. Grünwald, Pullach, München), am Tegernsee und Starnberger See, in Bad Tölz und Wolfratshausen (alle Standorte).

Wie die Planung konkret abläuft, steht auf der Seite Beratung & Planung. Ausgeführte Beispiele zeigen unsere ausgezeichneten Projekte.

Für Planende: die Architektenmappe als PDF. Bauweisen im Schnitt, Technikschemata und dokumentierte Anlagen mit Baujahr, Wasserfläche, Tiefe, Volumen und verbauter Technik – zum Herunterladen.

Häufige Fragen

Antworten rund um Landschaftsarchitektur

Was macht ein Landschaftsarchitekt?
Ein Landschaftsarchitekt plant Freiräume: Er entwickelt aus Ihren Wünschen, dem Grundstück und dem Gebäude ein Gesamtkonzept – Raumaufteilung, Höhen, Wege, Materialien, Bepflanzung, Licht und Wasser – und liefert die Grundlage für eine belastbare Kalkulation und die Ausführung.
Was unterscheidet einen Landschaftsarchitekten von einem Landschaftsgärtner?
Der Landschaftsgärtner ist der ausführende Handwerksberuf, der Landschaftsarchitekt der planende Beruf mit geschützter Berufsbezeichnung. Bei uns gibt es beides im Haus: Entwurf von einer eingetragenen Landschaftsarchitektin, Ausführung durch unser eigenes Team aus ausgebildeten Landschaftsgärtnern und Meistern.
Sind Sie eingetragene Kammermitglieder?
Ja. Balbina Fuchs ist Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin und in der Bayerischen Architektenkammer eingetragen. Ludwig Fuchs ist Dipl.-Ing. (FH) Architekt und dort ebenfalls eingetragen. Unsere Leistung bleibt aber die Außenanlage – Häuser planen wir nicht.
Planen Sie auch, ohne den Garten zu bauen?
Am liebsten planen und bauen wir aus einer Hand. Eine reine Planung weit außerhalb unserer Region übernehmen wir nur ungern – dafür empfehlen wir gern einen Kollegen aus dem Verbund Gärtner von Eden in Ihrer Nähe.
Können Sie den Bauantrag für mein Gartenvorhaben einreichen?
Ja. Nach Art. 61 Abs. 2 BayBO ist uneingeschränkt bauvorlageberechtigt, wer in der Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist – Ludwig Fuchs ist dort eingetragen. Wir erstellen den Eingabeplan also selbst, reichen ihn ein und begleiten das Verfahren, etwa bei Gartenhäusern, Carports, höheren Stützmauern oder einem Badeteich im Außenbereich. Ein Studienabschluss allein reicht dafür nicht aus, es braucht die Kammereintragung – deshalb können das die meisten Gartenbaubetriebe nicht.
Arbeiten Sie mit meinem Architekten zusammen?
Ja, und gern früh. Wenn Grundrisse, Höhen und Entwässerung noch beweglich sind, lassen sich Terrasse, Zuwegung und Stellplatz ohne Mehrkosten richtig setzen. Weil in unserer Geschäftsführung ein eingetragener Architekt sitzt, ist die Abstimmung kurz. Wir übernehmen dabei die Außenanlage, nicht das Gebäude.
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