Muss ein Schwimmteich genehmigt werden?
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Muss ein Schwimmteich genehmigt werden?

Im Ort meist nicht, im Außenbereich fast immer, im Landschaftsschutzgebiet nur mit Erlaubnis: was in Bayern für Schwimmteich und Naturpool gilt.

Fuchs baut Gärten · Lenggries · veröffentlicht 09.10.2026

Innerhalb eines Ortes braucht ein Schwimmbecken in Bayern in der Regel keine Baugenehmigung: Die Bayerische Bauordnung stellt Schwimmbecken unabhängig von ihrer Größe verfahrensfrei – außer im Außenbereich. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei, und im Oberland gibt es zwei Stolpersteine, an denen Projekte scheitern können: den Außenbereich und das Landschaftsschutzgebiet.

Was die Bauordnung sagt

Maßgeblich ist Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a der Bayerischen Bauordnung. Danach sind „Schwimmbecken einschließlich dazugehöriger temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich“ verfahrensfrei. Eine Größengrenze gibt es nicht mehr. Viele Ratgeber im Netz nennen noch die frühere Grenze von 100 Kubikmetern – sie gilt in Bayern seit der Novelle der Bauordnung 2025 nicht mehr.

Das Gesetz spricht von Schwimmbecken. Ob ein Schwimmteich mit Pflanzzone baurechtlich in jedem Fall genauso behandelt wird, ist amtlich nicht ausdrücklich geregelt. Im Zweifel klären wir das vorab mit dem Landratsamt.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Bauantrag gelten alle übrigen Vorschriften weiter (Art. 55 Abs. 2 BayBO): die Festsetzungen eines Bebauungsplans, das Nachbarrecht, das Naturschutz- und das Wasserrecht. Wer im Ort baut, sollte also zuerst in den Bebauungsplan schauen.

Stolperstein 1: der Außenbereich

Liegt der Teich im Außenbereich – etwa auf der Wiese hinter dem Ortsrand –, entfällt die Verfahrensfreiheit. Er braucht dann eine Baugenehmigung und ist meist nicht genehmigungsfähig.

Wie eng das gesehen wird, zeigt ein Fall aus dem Landkreis Miesbach: Das Landratsamt hatte einen Schwimmteich in einem großen Garten genehmigt, die Gemeinde klagte – und bekam recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte 2023, dass die Genehmigung rechtswidrig war. Die Grenze zum Außenbereich verläuft danach grundsätzlich entlang der Außenkanten der Hauptgebäude, und ein Schwimmteich gehört nicht automatisch zum Wohnen dazu (BayVGH, Beschluss vom 14.03.2023, Az. 2 ZB 22.1948). Ein großer Garten ist also nicht automatisch Innenbereich.

Stolperstein 2: das Landschaftsschutzgebiet

Rund um Lenggries, im Isartal und an den Seen gibt es viele Landschaftsschutzgebiete. Dort ist das Anlegen neuer Gewässer in der Regel erlaubnispflichtig – auch dann, wenn der Teich baurechtlich verfahrensfrei wäre. Zuständig ist das Landratsamt. Welche Verordnung für Ihr Grundstück gilt, steht für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in der Übersicht der Schutzgebietsverordnungen.

Wer kümmert sich darum?

Wir klären diese Fragen bei der Planung mit – bei Bedarf direkt mit dem Landratsamt. Und wenn doch ein Bauantrag nötig ist, müssen Sie dafür niemanden zusätzlich beauftragen: Ludwig Fuchs ist als eingetragener Architekt bauvorlageberechtigt, die Eingabepläne erstellen und reichen wir selbst ein.

Wie ein Schwimmteich am Ende aussieht, zeigen unsere Seiten zum Schwimmteich und zum Living Pool sowie Projekte wie der Schwimmteich in Rottach-Egern.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Grundstück gibt das zuständige Landratsamt verbindlich Auskunft.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Braucht ein Pool im Garten in Bayern eine Baugenehmigung?
Innerhalb eines Ortes in der Regel nicht: Schwimmbecken sind nach Art. 57 BayBO unabhängig von der Größe verfahrensfrei. Im Außenbereich gilt das nicht.
Gilt noch die Grenze von 100 Kubikmetern?
Nein. Die Bayerische Bauordnung nennt seit der Novelle 2025 keine Größengrenze mehr für verfahrensfreie Schwimmbecken.
Was gilt im Landschaftsschutzgebiet?
Dort ist das Anlegen neuer Gewässer in der Regel erlaubnispflichtig, auch wenn baurechtlich keine Genehmigung nötig wäre. Zuständig ist das Landratsamt.
Wer stellt den Bauantrag, wenn einer nötig ist?
Das übernehmen wir: Ludwig Fuchs ist als eingetragener Architekt bauvorlageberechtigt und erstellt die Eingabepläne selbst.
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